Hausarztzentrierte Versorgung

Für die Versicherten und die Hausärzte ist die Teilnahme freiwillig. Der Versicherte verpflichtet sich dabei für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Ausgenommen sind zumeist Notfälle sowie Besuche beim Gynäkologen, beim Augen-, Zahn-, Kinder- und Jugendarzt sowie Erkrankungen außerhalb des geographischen Tätigkeitsbereichs des Hausarztes. Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an andere Fachärzte bzw. Krankenhäuser und hat idealerweise einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten sowie die vorgenommenen Behandlungen. Die „Lotsenfunktion“ soll Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Interpretationsfehler isoliert arbeitender Spezialisten sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden.