Hausarztzentrierte Versorgung

Die Teilnahme an dieser Versorgungsart ist freiwillig. Sie entscheiden sich dafür, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihre Hausärztin aufzusuchen. Sie verpflichten sich dazu, dies für mindestens ein Jahr so zu tun.

Ausgenommen sind Notfälle und Besuche beim Gynäkologen, dem Augenzarzt, Kinder- oder Jugendarzt sowie Erkrankungen außerhalb der Stadt des Hausarztes.

Die Hausärztin übernimmt Ihre Behandlung. Wenn nötig, weisen wir Sie andere Fachärzte oder Krankenhäuser weiter. So hat die Ärztin einen Überblick über die Gesundheitsgeschichte und die vorgenommenen Behandlungen.

Die "Lotsenfunktion" hilft dabei, dass Sie nicht zu oft untersucht werden und keine unnötigen Medikamente nehmen müssen. Es vermeidet auch Fehler bei anderen Ärzten oder unnotwendige Krankenhausaufenthalte.